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Angaben gemäß § 5 TMG
Jan Petzold
Verantwortlich für den Inhalt der Website
JPdesign Medienagentur
Jan Petzold
Giersstraße 16
33098 Paderborn
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Jan Petzold
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UST-ID: DE 251160847
Unsere AGB´s:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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Die Grafiken, Bilder sowie Text und Dokumente genießen den Schutz des Urheberrechts. Es ist nicht gestattet
diese in Form von Digitalen- oder Printmedien zu kopieren, vervielfältigen und weiter zu verwenden.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Leistungen von JPdesign (im
folgenden Anbieter), unabhängig
1.2 von deren Inhalt und Rechtsnatur. Sie haben Vorrang vor allen Auftragsbedingungen des Kunden
(Einkaufsbedingungen, Besondere u.ä.), auch wenn der Anbieter abweichenden Bedingungen oder
Gegenbestätigungen des Vertragspartners nicht widerspricht. Diese werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
1.3 Soweit Angebote oder Verträge des Anbieters Klauseln enthalten, die von den folgenden allgemeinen
Bedingungen abweichen, gehen die individuell vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Bedingungen vor.
1.4 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluß des
Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) und gegenüber juristischen Personen im Sinne
von § 310 Abs. I BGB. Die Preisliste und die auf der Website www.jpdesign-online.de veröffentlichten Inhalte
und Werke sind Bestandteile dieser allgemeinen Bedingungen. Die Vertragspartner erhalten diese Unterlagen auf
Anforderung jederzeit ausgehändigt oder können sie bei dem Anbieter oder auf der Website einsehen.
2. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht
aus-drücklich anders gekennzeichnet sind.
3. Die Agentur arbeitet im Auftrag des Kunden und ist nicht verantwortlich für eventuell vorliegende Fehler
in von Kunden gelieferten Materialien.
4. Die Agentur tritt lediglich als Dienstleister für den Kunden auf und ist für die Inhalte der vom Kunden
gelieferten Materialien nicht verantwortlich und auch nicht haftbar zumachen.
5. Bei Anlieferung von Materialien von Dritten ist der Kunde verpflichtet, für die Richtigkeit der Inhalte
und die ordnungsgemäße Ablieferung in der Agentur zu sorgen.
6. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle an die Agenturgelieferten Materialien frei von Rechten
Dritter sind bzw. dass entsprechende Verwertungs-rechte vorliegen.
7. Die Agentur behält sich vor, Aufträge oder Materialien abzulehnen, bei denen entweder Verdacht auf oder
ein offensichtlicher Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt.
8. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Materialien entstehen, die von der Agentur im
Auftrag des Kunden erstellt wurden.
9. Erbringt die Agentur im Auftrag des Kunden eigene kreative Leistungen oder geistige Schöpfungen, so liegt
das Urheberrecht naturgemäß bei der Agentur. Eine eventuelle Abtretung des ausschließlichen Nutzungsrechts
oder etwaiger Leistungsschutzrechte an den Kunden bedarf in jedem Fall einer vertraglichen Regelung. Bei
Zuwiderhandlungen macht sich der Kunde im Sinne des UrhG strafbar.
10. Der Kunde erwirbt mit der Auftragserteilung ein einfaches Nutzungsrecht für das im Auftrag spezifizierte
Werk Damit erwirbt der Kunde das Recht der Verwend-ung und gleichzeitig die Pflicht dafür Sorge zu tragen,
dass die Urheberrechte der Agentur nicht verletzt werden. Das einfache Nutzungsrecht kann in einer
schriftlichen Vereinbarung genauer spezifiziert werden.
11. Die Agentur hat das Recht, erbrachte Kreativ- oder Dienstleistungen im Rahmen einer Präsentation oder
Bewerbung der eigenen Tätigkeiten in jeglicher Form zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die von
Werken oder Arbeiten bei nationalen oder inter-nationalen Wettbewerben sowie auch im Falle einer Gewährung
des ausschließlichen Nutzungsrechts gegenüber dem Kunden.
12. Die Agentur ist nicht haftbar für Terminverzögerun-gen auf Grund des Verschuldens Dritter, von
Zulieferern oder auf Grund höherer Gewalt oder daraus entstandener Schäden.
13. Der Kunde schliesst mit der Agentur einen Vertrag ab, der entweder Projekt oder etatbezogen ist. Damit
verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des verein-barten Honorars. Für den Fall, daß der Kunde von der
Auftragserteilung zurücktreten will, ist er in jedem Fall verpflichtet, bereits angefertigte Arbeiten
abzunehmen und diese, genauso, wie sich gerade in Produktion befindliche Arbeiten entsprechend den
Vereinbarung-en zu bezahlen.
14. Mit Abschluß eines Vertrages zwischen Kunde und Agentur verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des
vereinbarten Honorars entsprechend den im Vertrag vorgesehenen Modalitäten. Bei Auftragsarbeiten die eine
Auftragssumme von 1000 Euro übersteigen ist unmittelbar bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 40
Prozent des Auftragswertes im voraus zu leisten.
15. Der Auftragserteilung durch den Kunden liegt ein Angebot durch die Agentur zu Grunde. Sofern der Auftrag
nicht nach Aufwand abgerechnet wird, muss dem Angebot ein detailliertes Briefing der Agentur durch den Kunden
vorangehen. Auf dieser Basis wird das Angebot erstellt. Übersteigt der Arbeitsaufwand auf Grund von
Kundenwünschen den kalkulierten Aufwand um mehr als 10%, wird die Agentur das Angebot nachkalkulieren und das
Angebot entsprechend anpassen. Die neue Kalkulation wird dem Kunden umgehend vorgelegt.
16. Die Agentur beschränkt ihre Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr.
17. Erfüllungsort ist Paderborn, NRW, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Paderborn. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Agentur JPdesign Kunden gebunden. Sollte eine Bestimmung dieser
Vereinbarung unwirksam sein oder werden. so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt an Stelle der unwirk-samen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder
zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für
den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen.
Stand: 01.03.2021